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Jährliche Mehrreiseversicherung

Wenn Sie beruflich reisen und dies beruhigt tun möchten, Mehrreiseversicherung Jährlich Es ist das perfekte Produkt für Sie. 

Diese Reiseversicherung umfasst auch eine Reiserücktrittsversicherung und viele weitere Deckungen wie medizinische Hilfe, Rückführung, Rechtsbeistand, Gepäckversicherung und viele andere.

Mit unserem Reiseassistance-Versicherung Jährlich können Sie innerhalb des ausgewählten Gebiets so oft reisen, wie Sie möchten oder müssen: Europa oder die Welt. Wichtig ist zu beachten, dass der Auslandsaufenthalt 60 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten darf.

Hauptschutz der jährlichen Mehrreiseversicherung

Medizinische Ausgaben

Abdeckung der medizinischen Kosten

Private zivilrechtliche Haftung

Private zivilrechtliche Haftung

Kosten für Gepäckverspätung

Kosten für Gepäckverspätung

Unfallversicherung

Diebstahl und Beschädigung von Gepäck

Diebstahl und Beschädigung von Gepäck

24-Stunden-Unterstützung

24-Stunden-Unterstützung

Jährliche Preise für die Mehrreiseversicherung + Reiserücktrittsversicherung

EUROPE

Preise mit Reiserücktrittsversicherung
  • Einzelperson: 207 €/Jahr
  • Familie: 284 €/Jahr

WORLD

Preise mit Reiserücktrittsversicherung
  • Einzelperson: 299 €/Jahr
  • Familie: 461 €/Jahr

Zusammenfassung des jährlichen Versicherungsschutzes für mehrere Reisen.

ABGEDECKTE RISIKEN

VERSICHERUNGSSUMMEN

1) HILFSGARANTIE

         1.1.1       Medizin und Gesundheitsfürsorge

     ·         Spanien

     ·         Europa

     ·         Welt

     ·         Medizinische und gesundheitliche Hilfe im Ausland für Personen über 75 Jahre

     ·         An Bord der Kreuzfahrt

100.000 € 

2.500.000 €

2.500.000 €

50.000 €

10.000 €

1.1.5. Dringende Zahnarztkosten

200 €

1.1.6. Dringende Zahnarztkosten aufgrund eines Unfalls

600 €

1.1.10. Rückführung oder Krankentransport verletzter oder erkrankter Personen

unbegrenzt

1.1.11. Rückführung oder Transport von Begleitpersonen (2)

unbegrenzt

1.1.12. Rückführung oder Transport minderjähriger Kinder oder Angehöriger

unbegrenzt

1.1.13. Rückführung oder Transport des verstorbenen Versicherten

unbegrenzt

1.1.15. Vorzeitige Rückkehr aufgrund des Todes eines Familienmitglieds

unbegrenzt

1.1.16. Vorzeitige Rückkehr aufgrund eines Krankenhausaufenthalts eines Familienmitglieds von mehr als 5 Tagen

unbegrenzt

1.1.17. Vorzeitige Rückkehr aufgrund eines schweren Unfalls in der Wohnung oder am Arbeitsplatz des Versicherten

unbegrenzt

1.1.26. Verlängerung des Hotelaufenthaltes auf ärztliche Verordnung (60 Euro/Tag)

600 €

1.1.27. Vertreibung einer Person im Falle eines Krankenhausaufenthalts des Versicherten für einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 5 Tagen

• Reisekosten für die Familie 

• Aufenthaltskosten (60 Euro/Tag) 

unbegrenzt

600 €

1.1.36. Öffnen und Reparieren von Truhen und Tresoren

200 €

1.1.38. Übermittlung dringender Nachrichten

inbegriffen

1.1.39. Versand von Medikamenten ins Ausland

inbegriffen

1.1.40. Dolmetscherdienst

inbegriffen

1.1.41. Informationsservice

inbegriffen

1.1.42. Mittelvorschuss ins Ausland

2.000 €

1.1.43. Kartenstornierung

inbegriffen

1.1.46. Verlust des Schlüssels zum gewöhnlichen Aufenthaltsort

100 €

1.1.58. Tagegeld für Krankenhausaufenthalt (30 Euro/Tag)

1.500 €

1.1.66. Medizinische und gesundheitliche Hilfe bei Vorerkrankungen

• Spanien 

• Europa

• Welt

3.000 €

10.000 €

10.000 €

1.1.71. Aufwendungen des Versicherten aus der Durchführung des Coronavirus-Diagnosetests (PCR)

200 €

1.1.72. Aufenthaltsverlängerung wegen medizinischer Quarantäne wegen Covid-19 (135 Euro/Tag).

2.025 €

1.1.76. Aufenthaltsverlängerung der Begleitperson wegen medizinischer Quarantäne des Versicherten wegen Covid-19 (135 Euro/Tag) (Covid-19 inklusive)

2.025 €

1.1.84. Vorzeitige Rückkehr aufgrund der Grenzschließung am Zielort aufgrund von Covid-19 (einschließlich Covid-19).

unbegrenzt

1.1.86. Rückführung oder Transport des Haustieres

enthalten

1.1.87. Verlängerung des Aufenthalts des Haustiers aufgrund eines Krankenhausaufenthalts des Versicherten (60 Euro/Tag)

300 €

1.1.88. Rückführung aufgrund einer Vorerkrankung

10.000 €

1.2 RECHTSUNTERSTÜTZUNG

1.2.3. Vorschuss auf die Höhe der im Ausland geforderten Strafkaution

21.000 €

1.2.5. Übernahme der im Ausland anfallenden Rechtshilfekosten

1.500 €

2. GEPÄCKGARANTIE

2.1. Materielle Verluste

2.000 €

2.3. Verzögerung bei der Gepäckzustellung (75 Euro alle 12 Stunden).

150 €

2.4. Versenden vergessener oder gestohlener Gegenstände während der Reise

250 €

2.5. Suche, Ortung und Versand von verlorenem Gepäck

inbegriffen

2.6. Verwaltungskosten bei Verlust von Reisedokumenten

200 €

3) GARANTIEN FÜR STORNIERUNG, UNTERBRECHUNG UND ÄNDERUNG DER REISEBEDINGUNGEN

3.1. Reiserücktrittskosten (einschließlich Covid-19)

5.000 €

3.2. Reiseunterbrechung

5.000 €

3.10. Reiseunterbrechung aufgrund von Grenzschließungen aufgrund von Covid-19 (einschließlich Covid-19).

1.500 €

4) GARANTIEN FÜR REISEVERZÖGERUNG UND AUSFALL VON DIENSTLEISTUNGEN

4.1. Kosten, die durch die verspätete Abfahrt des Transportmittels entstehen (50 Euro alle 6 Stunden)

350 €

4.4. Kosten, die durch die erzwungene Reiseverlängerung entstehen (maximal 70 Euro/Tag).

350 €

4.5. Verlängerung des Versicherungsschutzes (4 Tage

inbegriffen

4.6. Kosten, die durch den Verlust der Verkehrsanbindung entstehen (mindestens 4 Stunden Verspätung)

800 €

4.9. Kosten, die durch den Verlust des Transportmittels aufgrund eines Unfalls „in itinere“ entstehen

350 €

4.10. Änderung der ursprünglich vereinbarten Dienste

• 4.10.1. Kosten, die durch die Abfahrt eines unvorhergesehenen alternativen Transportmittels entstehen (60 Euro alle 6 Stunden)

4.10.2. Kosten für Unterkunftswechsel (max. 55 Euro/Tag)

360 €

550 €

4.12. Verlust vertraglich vereinbarter Leistungen

500 €

4.28. Ausfall vertraglicher Leistungen aufgrund medizinischer Quarantäne aufgrund positiver Covid-19-Erkrankung

500 €

4.29. Rückerstattung der Kreuzfahrtkosten aufgrund verweigerter Beförderung aufgrund von Covid-19

5000 €

5) UNFALLGARANTIE

5.1. Reiseunfälle

5.1.1. Dauerhafte Behinderung aufgrund eines Reiseunfalls

5.1.2. Tod durch Reiseunfall

6.500 €

6.500 €

5.2. Transportunfälle

• 5.2.1. Dauerhafte Invalidität aufgrund eines Unfalls des Transportmittels

• 5.2.2. Tod durch Transportunfall

40.000 €

40.000 €

6) ZIVILHAFTUNG

6.1. Private zivilrechtliche Haftung

120.000 €

8) GARANTIE FÜR HÖHERE GEWALT

8.1 Höhere Gewalt

    8.1.2. Reiseverlängerungskosten aufgrund höherer Gewalt

       8.1.2.1. Übernachtungskosten aufgrund höherer Gewalt (100 Euro/Tag).

 

1.050 €

STORNIERUNGSKOSTEN: Zusammenfassung der garantierten Gründe

1. Aus gesundheitlichen Gründen

1.1) Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod:

-des VERSICHERTEN, seines Ehegatten oder seiner Vorfahren oder Nachkommen bis zu dem in den Besonderen Bedingungen der Police angegebenen Grad der Blutsverwandtschaft, Verwandtschaft oder Lateralität.

- Von einem Begleiter des VERSICHERTEN, der in derselben Reservierung registriert und ebenfalls versichert ist.

-Von ihrem beruflichen Stellvertreter, sofern es unbedingt erforderlich ist, dass die Position oder Verantwortung dann vom VERSICHERTEN übernommen wird.

-Über die Person, die während der Reise- und/oder Aufenthaltsdauer für das Sorgerecht für minderjährige Kinder oder unterhaltsberechtigte Personen zuständig ist. Damit diese Garantie gültig ist, ist es erforderlich, bei Abschluss der Versicherung den Vor- und Nachnamen der betreffenden Person anzugeben.

Jede Veränderung des Gesundheitszustands des VERSICHERTEN, die, ohne dass es sich dabei um eine schwere Krankheit oder einen Unfall handelt, die Ausübung der von der Versicherung abgedeckten Tätigkeit völlig unmöglich macht, wie vom medizinischen Dienst des VERSICHERERS bestätigt, ist ebenfalls ein Grund für die Stornierung.

Wenn die Krankheit oder der Unfall eine der oben genannten Personen mit Ausnahme des VERSICHERTEN betrifft, gilt sie als schwerwiegend, wenn sie nach Abschluss der Versicherung einen Krankenhausaufenthalt oder die Notwendigkeit einer Bettlägerigkeit nach sich zieht und nach Ansicht von a erforderlich ist medizinisches Fachpersonal, die kontinuierliche Aufmerksamkeit und Betreuung durch medizinisches Personal oder zu diesem Zweck bestimmte Personen mit vorheriger ärztlicher Verschreibung, und es wird geschätzt, dass diese Situation innerhalb von 12 Tagen vor Reiseantritt anhalten wird.

Der VERSICHERTE muss den Vorfall unverzüglich am Tag seines Eintretens melden, wobei sich der VERSICHERER das Recht vorbehält, einen Arztbesuch beim VERSICHERTEN, seinem Begleiter, seinem professionellen Stellvertreter oder der verantwortlichen Person durchzuführen, um festzustellen, ob die Ursache den Antritt der Reise tatsächlich unmöglich macht . Wenn die Krankheit keinen Krankenhausaufenthalt erfordert, muss der VERSICHERTE den Vorfall unverzüglich dem Ereignis melden, das den Grund für die Stornierung der Reise gegeben hat.

Unerwarteter Ruf nach Operationen und Tests

vor dem besagten Eingriff, vorausgesetzt, dass dieser Umstand den VERSICHERTEN daran hindert, die Reise anzutreten.

-des VERSICHERTEN, seines Ehegatten oder seiner Vorfahren oder Nachkommen bis zu dem in den Besonderen Bedingungen der Police angegebenen Grad der Blutsverwandtschaft, Verwandtschaft oder Lateralität.

-Von der Begleitperson des VERSICHERTEN, die in derselben Reservierung registriert und ebenfalls versichert ist.

-Von ihrem beruflichen Stellvertreter, sofern es unbedingt erforderlich ist, dass die Position oder Verantwortung dann vom VERSICHERTEN übernommen wird.

-Über die Person, die während der Reise- und/oder Aufenthaltsdauer für das Sorgerecht für minderjährige Kinder oder unterhaltsberechtigte Personen zuständig ist. Damit diese Garantie gültig ist, ist es erforderlich, bei Abschluss der Versicherung den Vor- und Nachnamen der betreffenden Person anzugeben.

1.7) Schwerwiegende Komplikationen während der Schwangerschaft oder spontane Abtreibung der VERSICHERTEN, die nach Ansicht eines Arztes eine Ruhepause oder einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen. Ausgenommen sind Geburten und Schwangerschaftskomplikationen ab dem siebten Schwangerschaftsmonat.

1.13) Bei positiver COVID-19-Erkrankung durch medizinische Tests.

Wenn der VERSICHERTE aus diesem Grund stornieren muss, ist die Stornierung von:

-Ihr Ehegatte, Vorfahren oder Nachkommen bis zum zweiten Grad der Blutsverwandtschaft, Verwandtschaft oder Lateralität, die im selben Reservat eingetragen und ebenfalls versichert sind.

- Von einem Begleiter des VERSICHERTEN, der in derselben Reservierung registriert und ebenfalls versichert ist.

2. Aus rechtlichen Gründen

2.1) Berufung als Mitglied oder Mitglied einer Jury oder als Zeuge vor einem Gerichtshof, mit Ausnahme von Angehörigen der Rechtsberufe.

2.3) Vorlage zu offiziellen Einspruchsprüfungen, die von einer öffentlichen Einrichtung nach Abschluss der Versicherung einberufen werden. Ausgenommen sind Prüfungen, die an Terminen vor Reiseantritt stattfinden, sowie Auswahlprüfungen, die der Versicherte an Terminen nach Abschluss der Reise bzw. der Versicherung abgelegt hat.

2.4) Rufen Sie als Mitglied eines Wahllokals an.

2.5) Kenntnis nach Abschluss des Vorbehalts von der Steuerpflicht zur Abgabe einer parallelen Einkommenserklärung, wenn der abzurechnende Betrag 600 € übersteigt.

2.6) Die Nichterteilung von Visa aus ungerechtfertigten Gründen. Die Nichterteilung eines Visums gilt nicht als gedeckter Grund, wenn sie darauf zurückzuführen ist, dass der VERSICHERTE die erforderlichen Schritte nicht innerhalb der für die Erteilung erforderlichen Frist und Art und Weise durchgeführt hat.

2.7) Polizeiliche Zurückhaltung des VERSICHERTEN aus nicht strafrechtlichen Gründen.

2.8) Abgabe eines Kindes zur Adoption oder Pflege.

Ausgenommen sind frühere Verfahren oder Fahrten, die zur formellen Abgabe eines Kindes zur Adoption oder Pflege erforderlich sind.

2.9) Offizieller Aufruf des VERSICHERTEN zum Scheidungsverfahren.

Ausgenommen ist die Einleitung eines Verfahrens vor einem eigenen Anwalt.

3. Aus beruflichen Gründen

3.1) Entlassung des VERSICHERTEN von der Arbeit aus nicht disziplinarischen Gründen, sofern bei Abschluss der Versicherung keine mündliche oder schriftliche Mitteilung erfolgt ist. In keinem Fall tritt diese Garantie aufgrund der Beendigung des Arbeitsvertrags oder des freiwilligen Rücktritts oder der Nichtüberschreitung der Probezeit in Kraft.

3.2) Die Eingliederung des VERSICHERTEN in einen neuen Arbeitsplatz in einem anderen Unternehmen, sofern dies mit einem Arbeitsvertrag erfolgt und nach Abschluss der Versicherung erfolgt, ohne dass dieser Umstand zum Zeitpunkt der Reservierung bekannt war. .

Dieser Versicherungsschutz gilt auch, wenn die Eingliederung aus einer Arbeitslosigkeitssituation heraus erfolgt.

Die von Zeitarbeitsunternehmen (ETT) abgeschlossenen Mehrfachverträge zur Erbringung von Arbeiten für andere Unternehmen gelten als Verträge für die Unternehmen, in denen der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausübt.

3.3) Die erzwungene Verlegung des Arbeitsplatzes für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten.

4. Aus außergewöhnlichen Gründen

4.3) Handlungen der Luft-, Land- oder Seepiraterie, die es dem VERSICHERTEN unmöglich machen, seine Reise anzutreten oder fortzusetzen. Terroristische Handlungen sind ausgeschlossen.

4.5) Offizielle Meldung eines Katastrophengebiets am Wohnort des VERSICHERTEN oder am Zielort der Reise. Auch die offizielle Erklärung eines Katastrophengebiets am Transitort zum Zielort wird abgedeckt, sofern dies die einzige Zugangsmöglichkeit darstellt.

Für diesen Schadensfall ist ein maximaler Entschädigungsbetrag pro Schadensfall von 100.000 € festgelegt.

4.8) Unterbringung des Versicherten in einer von den zuständigen Gesundheitsbehörden angeordneten medizinischen Quarantäne nach der Registrierung der Reise, die deren Beendigung verhindert. Ausgenommen sind Ausgangsbeschränkungen aufgrund von Epidemien oder Pandemien.

5. Andere Ursachen

5.1) Diebstahl von Dokumenten, die für die Durchführung der Reise erforderlich sind und zu einem Zeitpunkt oder unter Umständen vorgelegt wurden, die eine Bearbeitung oder erneute Ausstellung vor Reiseantritt unmöglich machen und den VERSICHERTEN an der Reise hindern. Diebstahl, Verlust oder Verlust sind ausgeschlossen.

5.2) Kostenlose Erlangung einer Reise und/oder eines Aufenthaltes, der dem vertraglich vereinbarten ähnelt, im Rahmen einer öffentlichen Verlosung und vor einem Notar.

5.9) Stornierung der Personen, die den VERSICHERTEN begleiten müssen, bis zu maximal zwei Personen, die in derselben Reservierung registriert und in derselben Police versichert sind, sofern die Stornierung durch einen der in dieser Garantie vorgesehenen Gründe begründet und fällig ist Daher muss der VERSICHERTE alleine reisen. Minderjährige unter 18 Jahren werden bei der Berechnung der Begleitpersonen nicht mitgezählt, wenn sie alleine auf der Reise sind oder von einem einzelnen Erwachsenen begleitet werden.

Entscheidet sich der mitreisende VERSICHERTE, den Reisevertrag beizubehalten und alleine zu nutzen, trägt der VERSICHERER die Mehrkosten, die der Reiseanbieter als Zuschlag in Rechnung stellt, bis zu einem Höchstbetrag von 180 € pro versicherter Person.

In diesem Fall sind nur zwei versicherte Personen versichert, wenn eine Begleitperson aus irgendeinem versicherten Grund storniert.

VERGESSEN SIE DAS NICHT:
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•Jede Reise darf 60 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten.

• Die Familienmodalität umfasst: Ehegatten oder faktische Partner und Kinder bis zum Alter von 18 Jahren, sofern sie zusammen im Familienhaus leben.

• Der geografische Geltungsbereich Europas umfasst: Algerien, Zypern, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien und die Türkei.

• Dieses Produkt gilt nicht für Kreuzfahrten.

• Von MANA garantierter Versicherungsschutz durch White Horse Insurance Ireland dac.

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