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Wie verlängere ich ein nicht lukratives Visum in Spanien?

Viele Menschen leben heute in Spanien mit einem nicht lukrativen Visum. Dabei handelt es sich um Menschen, die sich dazu entschließen, nach Spanien zu kommen, um sich dort aufzuhalten, aber keine Erlaubnis haben, im Land zu arbeiten, weder als Arbeitnehmer noch als Selbstständiger.

Wenn Sie über eine nicht lukrative Aufenthaltskarte verfügen und diese bald abläuft, müssen Sie diese erneuern, um legal in Spanien bleiben zu können. Durch diesen Blog Reiseversicherung, Easy-Go informiert Sie über alles, was Sie wissen müssen, um den von Ihnen erworbenen Wohnsitz zu verlängern Spanisches Non-Profit-Visum.

Autorisierung von Visum nicht profitabel

 Hierbei handelt es sich um eine Aufenthaltserlaubnis zum Leben und Aufenthalt in Spanien, ohne einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu müssen.

Voraussetzungen für die Erneuerung des Non-Profit-Visums

  • Sie dürfen kein Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union oder der Schweiz sein oder ein Familienangehöriger von Staatsbürgern dieser Länder sein.
  • Keine Vorstrafen in Spanien haben.
  • Die Einreise nach Spanien darf nicht verboten sein und in Ländern, mit denen Spanien ein Abkommen unterzeichnet hat, nicht als „abweisbar“ erscheinen.
  • Sie müssen Inhaber einer gültigen Non-Profit-Visumerlaubnis sein oder innerhalb von 90 Kalendertagen nach deren Ablauf sein.
  • Sie müssen über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um die Kosten für Aufenthalt und Rückkehr gemäß den folgenden Bestimmungen zu decken:
    • Für Ihre monatliche Unterstützung 400 % des IPREM (Multiple Effects Public Income Indicator), der im Jahr 2023 auf 2.400 € gestiegen ist.
    • Für Ihre Familienangehörigen 100 % des IPREM, im Jahr 2023 ein Betrag von 600 €.
    • Prüfen Sie, wie viel Geld ich vorweisen muss, wenn ich mein nicht lukratives Visum in Spanien erneuere.
  • Verfügen Sie über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung
  • Dass die von Ihnen betreuten Minderjährigen während Ihres Aufenthalts in Spanien eine Ausbildung erhalten.

 

Wie erneuere ich ein Non-Profit-Visum?

Unterlagen, die Sie für die Verlängerung des Non-Profit-Visums vorlegen müssen

  • Antragsformular im offiziellen Muster (EX-01) (zwei Exemplare), ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Antragsteller unterzeichnet.
  • In Spanien als gültig anerkannter Reisepass oder Reisedokument mit einer Mindestgültigkeit von einem Jahr.
  • Vollständige Kopie (alle Seiten) des Reisepasses oder gültigen Reisedokuments.
  • Unterlagen, die belegen, dass im beantragten Zeitraum über Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügt wurde.

Um nachzuweisen, dass Sie über diese finanziellen Mittel verfügen, können Sie jedes gesetzlich anerkannte Dokument verwenden, einschließlich Immobilientitel, beglaubigte Schecks oder Kreditkarten, denen eine Bankbescheinigung beigefügt ist, die den auf der Karte verfügbaren Betrag bescheinigt. Wenn die Mittel aus Anteilen oder Beteiligungen an spanischen, gemischten oder ausländischen Unternehmen mit Sitz in Spanien stammen, muss der Antragsteller nachweisen, dass er keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, und eine diesbezügliche eidesstattliche Erklärung beifügen.

  • Nachweis, dass Sie krankenversichert sind, oder eine Krankenversicherungsbescheinigung.
  • Wenn Sie Minderjährige im schulpflichtigen Alter betreuen, muss ein Bericht der Bildungseinrichtung ausgestellt werden.
  • Zahlungsnachweis der Gebühr 790, Code 052.
  • Alle für die Erneuerung des Non-Profit-Visums vorgelegten Dokumente müssen beglaubigt und übersetzt werden. Übersetzungen müssen von einem vereidigten und vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europäische Union und Zusammenarbeit autorisierten Übersetzer angefertigt werden.

Wann sollte ich die Erneuerung eines Non-Profit-Visums beantragen?

  • Innerhalb von 60 Tagen vor Ablauf Ihres Non-Profit-Visums.
  • Innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf Ihres Non-Profit-Visums.

Es wird empfohlen Erneuern Sie die Karte innerhalb von 60 Tagen vor Ablauf der Karte. Im zweiten Fall könnte Ihnen die Einwanderungsbehörde ein Bußgeld auferlegen, weil Ihre Aufenthaltskarte abgelaufen ist.

Sie können es selbst oder Ihren gesetzlichen oder ehrenamtlichen Vertreter verlängern.

Wo und wie kann ich das Non-Profit-Visum verlängern?

Die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden, bei der Sie Ihren Wohnsitz haben (Anmeldung).

Derzeit gibt es mehrere Möglichkeiten, es zu erneuern:

  • Nach Vereinbarung direkt bei der Einwanderungsbehörde.
  • Über ein öffentliches Register der Unterdelegation oder Delegation der Regierung.
  • Per Post.
  • Auf elektronischem Weg. Dies ist die beste Option, da auf diese Weise die Verlängerung ohne Zwischenhändler direkt bei der Ausländerbehörde eingereicht wird und ein Aktenzeichen zugewiesen wird, ohne dass eine Anreise oder eine Terminvereinbarung erforderlich ist.

Sie können diesen Vorgang mit Ihrem digitalen Zertifikat oder Ihrem permanenten Passwort (permanent cl@ve) durchführen.

Sobald die Einwanderungsbehörde von dem Antrag Kenntnis erlangt, hat sie eine gesetzliche Frist von drei Monaten zur Bearbeitung und Beantwortung. Wenn Sie nach diesem Zeitraum keine Neuigkeiten haben, kann davon ausgegangen werden, dass die Genehmigung aufgrund von „Verwaltungsschweigen“ erfolgt ist.

Wie überprüfe ich den Status meines Antrags auf Aufenthaltsverlängerung online?

Um den Status Ihres Verlängerungsantrags zu überprüfen, können Sie dies über diesen Link tun: https://sede.administracionespublicas.gob.es/infoext2/

Sie können auf den Status zugreifen, indem Sie Ihre NIE, das Datum, an dem Sie den Antrag eingereicht haben, und Ihr Geburtsjahr ausfüllen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dies mit dem Cl@ve-Pin zu tun. Um den Pin zu erhalten, müssen Sie sich zunächst persönlich oder online registrieren.

Sobald Sie registriert sind, laden Sie die cl@ve Pin-App herunter.

Gewährung der Verlängerung eines Non-Profit-Visums

 Ab der Benachrichtigung über die Erteilung der nicht lukrativen Visumserlaubnis haben Sie einen Monat Zeit, um den Fingerabdruckvorgang abzuschließen und die Ausstellung Ihrer physischen Karte zu beantragen. Zur Durchführung dieses Verfahrens benötigen Sie folgende Dokumentation:

  • Beantragung eines Ausländerausweises in amtlicher Form (EX-17).
  • Zahlungsnachweis der Gebühr 790, Code 012.
  • Drei aktuelle Farbfotos auf weißem Hintergrund, Passgröße.
  • Erteilung des Non-Profit-Visums.
  • Gültiger Reisepass.
  • Ausländerausweis.

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